12 ne Haftverlängerung um sechs Monate zu benötigen. In Bezug auf die Ermittlung von Telefondaten habe die Staatsanwaltschaft erst am 3. Oktober 2018 eine Verfügung gegenüber der Swisscom AG ausgestellt. Die Edition sei durch eine falsche Vorgehensweise zusätzlich verzögert worden. Eine derart pflichtwidrige Arbeitsweise schliesse eine Haftverlängerung aus.