Es trifft zwar zu, dass die Polizei nicht versuchte, die anderen Mieter der Pferdeboxen ausfindig zu machen und zu befragen. Sie informierte aber die Vermieterin der Pferdeboxen, welche sich bereit erklärte mit den weiteren Mietern zu sprechen und sich zu melden, sollte jemand relevante Feststellungen machen. Ein solches Vorgehen ist zulässig und bedeutet keine Delegation der Untersuchung an Private. Mit Blick auf die Aussagen des Beschwerdeführers sowie die Abklärungen der Polizei ist davon auszugehen, dass sich in der fraglichen Gegend immer wieder sehr viele Reiter aufhalten.