9. Aufgrund der Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er anlässlich des Spaziergangs mit dem Opfer am 13. Februar 2018 in Q.________(Ort) von mehreren Reitern gesehen worden sei, tätigte die Polizei weitere Ermittlungen (vgl. Berichtsrapport vom 13. Juni 2018, Band IV, Fasz. 7). Sie sprach u.a. mit der Vermieterin von Pferdeboxen sowie zwei Pferdehaltern, die vor Ort angetroffen werden konnten. Es trifft zwar zu, dass die Polizei nicht versuchte, die anderen Mieter der Pferdeboxen ausfindig zu machen und zu befragen.