9 gewesen sei. Es besteht somit Klärungsbedarf hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs, des Aufnahmeortes (Koordinaten) des Fotos (20180213_133915.jpg) um 13.39 Uhr oder auch der Frage, ob Pausen stattgefunden haben. Diese Unklarheiten ändern aber am dringenden Tatverdacht nichts. Zwingende Hinweise, dass das Opfer am 13. Februar 2018 ebenfalls in Q.________(Ort) war, fehlen jedenfalls weiterhin.