Auch am Tag des Brandausbruchs meldete sich sein Mobiltelefon zum letzten Mal an der Sende-/Empfangsantenne P.________(Ort) mit Hauptstrahlrichtung 250 (Nähe der Wohnung des Opfers, vgl. dazu Rapport S. 41) an, bevor es vermutlich ausgeschaltet wurde. Weiter sind bis zum 8. Februar 2018 zahlreiche Anrufe und Mitteilungen des Beschwerdeführers beim und an das Opfer dokumentiert. Ausser dem bzw. den Anruf (-versuchen) vom 13. Februar 2018 gab es nach dem 8. Februar 2018 keine Kommunikation mehr zwischen den Mobiltelefonen des Opfers und des Beschwerdeführers.