8 zusammengefasst. Aus der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation und der Auswertung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers ergeben sich konkrete Hinweise, dass er sich ab der Nacht vom 8./9. Februar 2018 immer wieder vor allem nachts am Domizil des Opfers aufhielt. Auch am Tag des Brandausbruchs meldete sich sein Mobiltelefon zum letzten Mal an der Sende-/Empfangsantenne P.________(Ort) mit Hauptstrahlrichtung 250 (Nähe der Wohnung des Opfers, vgl. dazu Rapport S. 41) an, bevor es vermutlich ausgeschaltet wurde.