verschiedener Zeugen durchleuchtete die Polizei die Aufenthaltsorte des Opfers und des Beschwerdeführers in der Zeitspanne zwischen dem letzten Arbeitstag des Opfers am 7. Februar 2018 und dem Tag des Brandausbruchs am 15. Februar 2018. Die Ergebnisse sind im Rapport vom 15. Oktober 2018 (nachfolgend Rapport, Band I Fasz. 3)