7 chung des Luftröhreninhaltes des Opfers eine positiv qPCR-basierte Messung von blutspezifischer microRNA ergab. Wieso dieses Ergebnis ein Tötungsdelikt ausschliessen sollte, erschliesst sich der Kammer nicht, zumal der Beschwerdeführer nicht begründet, weshalb im Falle einer Kopfverletzung zwingend auch hirnspezifische microRNA hätte festgestellt werden würden müssen. Dies scheint lediglich einer Interpretation des Beschwerdeführers zu entsprechen.