Dem seither ergangenen forensisch-chemischen Abschlussbericht vom 6. September 2018 lassen sich keine Erkenntnisse entnehmen, die die bisherigen Ergebnisse der Brandermittler in Frage stellen bzw. eine Brandstiftung ausschliessen würden. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zu den vorhandenen Die- sel-/Heizölflecken sind nichts weiter als Hypothesen, welche nicht plausibler sind als die von der Staatsanwaltschaft gezogenen Schlussfolgerungen. Das molekulargenetische Spurengutachten vom 15. September 2018 zeigt, dass die Untersu-