solche und stelle Behauptungen wider Besseres wissen auf. Es fehlten auch neue belastende Erkenntnisse. Der Beschwerdeführer verweist in diesem Zusammenhang neu auf die Einvernahmen von I.________ und J.________. Diese Zeugen hätten das Opfer nach dem 8. Februar 2018 lebend gesehen bzw. ein Lebenszeichen (Lesebestätigung eines E-Mails) erhalten. Weitere Lebenszeichen ergäben sich aus den erhobenen Telefon- und Fahrzeugdaten. Dabei nimmt der Beschwerdeführer Bezug auf den 13. Februar 2018. An diesem Tag habe er in Q.________(Ort) ein Treffen mit F.________ von der K.________ AG gehabt.