In diesem Fall ist der allgemeine Haftgrund gegeben, wenn die beschuldigte Person im Laufe der Ermittlungen nicht entlastet wird (Urteil des Bundesgerichts 1B_60/2018 vom 22. Februar 2018 E. 3.2 mit weiteren Hinweisen). 7.4 Die Beschwerdekammer bejahte in ihrem Beschluss BK 18 260 vom 9. Juli 2018 den dringenden Tatverdacht auf eine Tötung, Brandstiftung und damit verbundene Störung des Totenfriedens. Dies einerseits mit Blick auf das rechtsmedizinische Gutachten vom 30. April 2018 sowie den Berichtsrapport des Dezernats BEX vom 24. April 2018 sowie andererseits auf weitere konkrete Verdachtsmomente.