Unter dem Brandschutt wurden am 16. Februar 2018 menschliche Überreste gefunden. Mittels Abgleich von Zahnröntgenaufnahmen konnten diese Überreste zweifelsfrei als H.________ sel. (nachfolgend: Opfer) identifiziert werden. Das Opfer war seit einigen Jahren mit dem Beschwerdeführer befreundet. Sie lebten nicht im gleichen Haushalt. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, das Opfer getötet und das Bauernhaus, in dem sie lebte, in Brand gesetzt zu haben, um seine Tat zu vertuschen. 7.3 Bei der Überprüfung des dringenden Tatverdachts ist nach ständiger Rechtsprechung keine erschöpfende Abwägung sämtlicher belastender und entlastender