Dies wird beispielsweise durch den Umstand bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft am 3. Oktober 2018 bei der Swisscom Rechnungen edierte, um abzuklären, ob das Opfer über eine Internetverbindung verfügte. Es trifft damit nicht zu, dass die Beweisanträge vom 10. September 2018 unbeantwortet blieben. Zudem wurde dem Beschwerdeführer zusammen mit dem Antrag auf Haftverlängerung vom 15. Oktober 2018 der gleichentags eingegangene Rapport zugestellt (vgl. Band II, Fasz. H).