– vorab Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Verbesserungs- und Ergänzungsfragen zu geben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. Weiter seien die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft beizuziehen. Dem prozessualen Antrag des Beschwerdeführers auf Aktenbeizug wurde mit Verfügung der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer vom 7. November 2018 Genüge getan. Am 12. November 2018 beantragte die von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwältin C.________ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.