Gegen die am 24. Oktober 2018 erfolgte erneute Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 5. November 2018 wieder Beschwerde ein. Er beantragte, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen, die Verfahrensleitung sei anzuweisen, die Korrekturen und Ergänzungen des rechtsmedizinischen Gutachtens als auch des Berichts BEX bei den entsprechenden Sachverständigen bzw. geeigneten Dritten schnellstmöglich einzuholen und der Verteidigung – nach Einsicht in alle früher erteilten Aufträge