Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 23. März 2018 die Untersuchungshaft an und beschränkte die Haftdauer bis am 19. Juni 2018. Am 8. Juni 2018 wies es das vom Beschwerdeführer am 23. Mai 2018 eingereichte Haftentlassungsgesuch ab. Gleichzeitig verlängerte es die Untersuchungshaft gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 19. September 2018. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer am 9. Juli 2018 ab (BK 18 260).