3 7. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). 4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 2. November 2018 wird an die Geschäftsleitung des Obergerichts des Kantons Bern weitergeleitet.