Nach Durchsicht der Akten zusammen mit der zuständigen GP ist keine solche Verfügung in den Akten. Wir haben daher angenommen, dass es sich um eine Verfügung im Beschwerdefahren handelt. Ich rufe Herrn A.________ zurück und frage ihn, ob es sich um Dokumente im Beschwerdeverfahren handle. Er bejaht dies und ich teile ihm mit, dass wir nur Teile der Akten des Beschwerdeverfahrens in unseren Akten haben, jedoch diese, die er einsehen möchte, nicht. Er müsse sich diesbezüglich direkt mit dem Obergericht in Verbindung setzen.