Herr A.________ meint, das sei so, es stehe ja auch so in der Vorladung, jedoch nach telefonischer Anmeldung können diese eingesehen werden. Ich teile Herrn A.________ mit, dass ich Rücksprache mit der zuständigen GP nehmen werde. Darauf hin sagt mir Herr A.________, dass er eigentlich nur spezielle Dokumente einsehen möchte, dies unter anderem die Verfügung der Staatsanwaltschaft (das Datum dieser Verfügung ist mir nicht mehr bekannt) an das Obergericht. Ich teile ihm mit, dass ich in den Akten schauen werde, ob wir eine solche Verfügung haben. Nach Durchsicht der Akten zusammen mit der zuständigen GP ist keine solche Verfügung in den Akten.