Indem sie die verlangte Akteneinsicht refüsiert, verstösst Frau B.________ gegen das verbriefte Primärrecht eines Angeklagten, sich mittels Einsicht in das ihn angehende Dossier über den Stand seiner Strafsache zu orientieren. Indem sie bewusst eine lügenhafte Behauptung durchgibt, stellt sich Frau B.________ auch gegen die richterliche Fürsorgepflicht, was u.a. Grund zur heutigen Aufsichtsklage an das Obergericht als Aufsichtsbehörde über das Regionale Gericht Berner Jura-Seeland. […]