Anbetrachts dieser Situation und weil es womöglich später eingegangene Aktenstücke einzusehen gibt, telefonierte der Unterschreiber in diesem Sinne am vergangenen Mittwoch an das Sekretariat von Gerichtspräsidentin B.________: Die Antwort war, dass dem Wunsch nach Akteneinsicht nicht stattgegeben, weil 14 Tage vor dem Verhandlungstermin keine Einsicht gewährt wird (sic).