1. Mit Eingabe vom 2. November 2018 stellte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen folgenden Antrag: Es wird hiermit das Begehren gestellt, es sei dem in obiger Sache angeklagten Unterschreiber noch vor der Hauptverhandlung vom kommenden 8./9. November 2018 das Einsichtsrecht in die diesbezüglichen Strafakten zu gewähren. Mit Schreiben vom 9. November 2018 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Stellungnahme. Am 12. November 2018 reichte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) eine Stellungnahme ein.