2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 6‘000.00, werden zur Hälfte – ausmachend CHF 3‘000.00 – dem Beschwerdeführer auferlegt. Die restlichen CHF 3‘000.00 trägt der Kanton Bern. Infolge Verrechnung mit der dem Beschwerdeführer zugesprochenen Teilentschädigung verbleibt ein von ihm zu entrichtender Betrag von CHF2‘400.00 (vgl. nachfolgend Ziff. 4).