Ferner beansprucht der Beschwerdeführer eine Entschädigung für die ihm infolge Beizugs eines Anwalts in der Republik S.________ sowie die ihm mit Blick auf den Beschluss der Staatsanwaltschaft der Republik S.________ vom 15. August 2019 entstandenen Kosten (vgl. dazu auch Eingabe von Advokatin B.________ vom 1. Oktober 2019 und Eingabe des Beschwerdeführers vom 10. Oktober 2019). Da sämtliche im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren geltend gemachten Schadenspositionen inkl. Prüfung der Kausalität an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden, die vorerwähnten Kosten (inkl. derjenigen für die Übersetzungen) ebenfalls diesen Komplex betreffen, rechtfertigt es sich, die diesbezügliche