Staatsanwaltschaft anerkannten CHF 8‘876.10 – insgesamt CHF 12‘919.20 [inkl. Auslagen und MWST] zugesprochen worden sind). Als fallangemessen betrachtet werden im Zusammenhang mit der Beschwerdeeinreichung ein Aufwand von 20 Stunden und für die Replik und Triplik je ein Aufwand von 5 Stunden. Die Honorarnote ist somit um 13.5 Stunden zu kürzen. Die restlichen Positionen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Insgesamt werden folglich 32.57 Stunden anerkannt (exkl. den Aufwand ab 9. Mai 2019; vorne E. 14.2.1). 14.2.5 Zusammengefasst resultiert folgendes Honorar: