Der in der Honorarnote unter Auslagen verbuchte Betrag von insgesamt CHF 4‘170.85 ist in einem ersten Schritt um die ab 9. Mai 2019 angefallenen Auslagen zu kürzen (ausmachend CHF 23.00), in einem zweiten Schritt um die zuvor dargelegte Kürzung der Kopierkosten (ausmachend CHF 4‘012.00). Es resultieren somit noch zu entschädigende Auslagen in der Höhe von CHF 135.85. 14.2.4 Den konkret geltend gemachten Aufwand betreffend (46.07 Stunden) ist Folgendes festzuhalten: Gemäss Art.