42 sind somit auf CHF 0.40/Stk. zu kürzen. Für diese Positionen ist statt den geltend gemachten CHF 4‘060.00 lediglich ein Betrag von CHF 48.00 zu entschädigen. Der in der Honorarnote unter Auslagen verbuchte Betrag von insgesamt CHF 4‘170.85 ist in einem ersten Schritt um die ab 9. Mai 2019 angefallenen Auslagen zu kürzen (ausmachend CHF 23.00), in einem zweiten Schritt um die zuvor dargelegte Kürzung der Kopierkosten (ausmachend CHF 4‘012.00).