12. Ad Genugtuung (Rechtsbegehren 12) 12.1 Unter dem Titel «Genugtuung» hat die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer pauschal CHF 600.00 für die am 9. Mai 2016 an seinem Domizil sowie am Sitz der E.________ GmbH durchgeführten Hausdurchsuchungen und den damit einhergegangenen Reputationsschaden zugesprochen. Der Beschwerdeführer beantragt demgegenüber in seiner Beschwerde weiterhin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 20‘000.00.