Für den Weg von der Kanzlei der Rechtsvertreterin in Q.________ (Ort) bis zur Polizeiwache am Waisenhausplatz in Bern wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Reisezeit von rund 1 Stunde und 20 Minuten benötigt. Gemäss den Ausführungen in der Beschwerde soll die Hin- und Rückfahrt insgesamt 2.75 Stunden gedauert haben. Dies ist mit CHF 150.00 – und nicht mit CHF 300.00 – zu entschädigen. 11.3.3 Konkret wird in der angepassten Honorarnote vom 1. November 2018 ein Aufwand von 26.07 Stunden geltend gemacht.