- Grundsätzlich ist für eine Reisezeit unter einer Stunde kein Zuschlag zu gewähren, sondern der Aufwand für Hin- und Rückreise wird im Rahmen des Zeitaufwands für die Einvernahme berücksichtigt; - CHF 75.00 für eine Reisezeit ab einer Stunde; - CHF 150.00 für eine Reisezeit ab zwei Stunden; 36 - CHF 225.00 für eine Reisezeit ab drei Stunden; - CHF 300.00 für eine Reisezeit ab vier Stunden.