Nach der gesetzlichen Regelung kann und soll sich die Schwierigkeit des Falls neben und zusätzlich zum Zeitaufwand auf das Honorar bzw. auf den Parteikostenersatz auswirken. Gleiches gilt für die Bedeutung der Streitsache. So kann ein Vermögensdelikt sachverhaltsmässig und rechtlich die genau gleiche Struktur und Komplexität aufweisen, der Deliktsbetrag aber eine Bagatelle oder existenzielle Bedeutung haben.