Insgesamt wird nun für das Verfahren vor der Staatsanwaltschaft für die Rechtsvertretung ein Honorar von CHF 7‘268.10 geltend gemacht. Gegen die von der Staatsanwaltschaft über die anerkannten Punkte hinaus vorgenommene Honorarkürzung wendet die Rechtsvertreterin zusammengefasst ein, dass es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt gehandelt habe. Zwar sei zu Beginn der Vertretung die Entschädigungsforderung noch nicht im Raum gestanden. Ungeachtet dessen seien bereits viele Informationen ihres Mandanten zu den Details des Sachverhalts – insbesondere zu komplexen technischen Details zum Deliktsgut – nötig gewesen.