11. Ad Entschädigung für die angemessene Ausübung von Verfahrensrechten (Rechtsbegehren 2) 11.1 Der Beschwerdeführer liess sich vom 19. August 2016 bis 20. April 2017 durch Advokatin B.________ privat vertreten. Er verlangte in diesem Zusammenhang von der Staatsanwaltschaft eine Entschädigung für die anwaltlichen Bemühungen in der Höhe von CHF 8'166.80. Die Staatsanwaltschaft erachtete diesen Betrag als deutlich überhöht und kürzte ihn um 40 %.