d DNA-Profil-Gesetz). Wie zuvor festgehalten, kann den Akten keine schriftliche Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Auswertung des DNA-Profils entnommen werden, weshalb die Profilerstellung unrechtmässig erfolgt ist und die entsprechenden Daten umgehend zu löschen sind (sofern dies aufgrund des Zeitablaufs seit der unangefochten gebliebenen Einstellung nicht bereits erfolgt ist). Die Staatsanwaltschaft hat für die umgehende Löschung besorgt zu sein.