10. Ad Löschung DNA-Profil (Rechtsbegehren 14) Der Beschwerdeführer verlangt die sofortige Löschung seines DNA-Profils aus der DNA-Datenbank. Für die Löschung rechtmässig erstellter DNA-Profile gelten die Fristen des DNA-Profil-Gesetzes (SR 363). Dieses hält soweit hier interessierend fest, dass das DNA-Profil der beschuldigten Person nach Ablauf eines Jahres nach der definitiven Einstellung des Verfahrens zu löschen ist (Art. 16 Abs. 1 Bst. d DNA-Profil-Gesetz).