fügung – nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe sich nicht bereits dannzumal gegen die DNA-Profilerstellung zur Wehr gesetzt. 9.6 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die gegenüber dem Beschwerdeführer angewandten Zwangsmassnahmen – bis auf die DNA-Profilerstellung – rechtmässig erfolgt sind. Die Erstellung des DNA-Profils hingegen war rechtswidrig, was im Dispositiv – entsprechend dem Antrag des Beschwerdeführers (dazu vorne E. 2.5) – festzuhalten ist.