9.4 Ad Festnahme Der Vorwurf, wonach die Voraussetzungen einer vorläufigen Festnahme gefehlt hätten, erweist sich ebenfalls unbegründet. Zwar trifft zu, dass der Beschwerdeführer nicht «auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar danach angetroffen» und deshalb verhaftet worden ist. Insoweit stimmt der auf dem Formular «Vorläufige Festnahme» vom 9. Mai 2016 genannte Verhaftungsgrund nicht. Dies schadet jedoch nicht, handelt es sich dabei doch um einen offensichtlichen Verschrieb.