Andere Gründe, weshalb die Beschlagnahme rechtswidrig gewesen sein soll, sind nicht ersichtlich. Die Beschlagnahmeverfügung vom 15. September 2016 genügte den gesetzlichen Anforderungen (Vorliegen eines Tatverdachts und eines Beschlagnahmegrunds sowie Wahrung der Verhältnismässigkeit; vgl. dazu Be-