30 Anforderungen an die Bestimmtheit der Verdachtsgründe zu stellen sind (THORMANN/BRECHBÜHL, a.a.O., N 23 zu Art. 244 StPO mit Hinweis). Die Hausdurchsuchung war rechtmässig. Folglich wurden auch die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Aufzeichnungen rechtmässig erlangt.