9. Ad Feststellung der Rechtswidrigkeit angewandter Zwangsmassnahmen (Rechtsbegehren 13) 9.1 Der Beschwerdeführer beantragt schliesslich die Feststellung, dass die gegen ihn angewandten Zwangsmassnahmen der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme, der vorläufigen Festnahme und der Erfassung des DNA-Profils rechtswidrig gewesen seien. Zusammengefasst bringt er vor, dass der Hausdurchsuchungsbefehl nicht den Begründungsanforderungen entsprochen und ein hinreichender Tatverdacht gefehlt habe.