Nicht schlüssig erklärt ist ferner, weshalb der Beschwerdeführer, nachdem es ihm im Februar/März/April 2016 scheinbar tatsächlich psychisch sehr schlecht gegangen zu sein scheint, im Mai 2016 wieder 20 % arbeitsfähig gewesen ist. Die zahlreich eingereichten Unterlagen erwecken im Gesamtzusammenhang betrachtet den Eindruck, als wäre der Beschwerdeführer jeweils just in jener Zeit wieder teilweise arbeitsfähig gewesen, in welcher er für sein Projekt in der Republik S.________ tätig sein musste. Im Mai 2016 waren der Termin mit dem Vertreter der Vergabebehörde und damit ein grösserer Aufwand für das Vergabeverfahren vorgesehen.