Zum einen wurde der erste Bericht zu Handen der Krankentaggeldversicherung ausgestellt. Diese ist gegenüber allfällig anderen Versicherungsträgern vorleistungspflichtig, so dass der Frage, worauf die Arbeitsunfähigkeit im Einzelnen zurückzuführen ist (Erkrankung, Unfall etc.), erstmal nicht gleiche Bedeutung beigemessen wird, wie dies bei anderen Versicherungsträgern der Fall wäre (z.B. Unfall- und Haftpflichtversi-