Das Zivilverfahren ist nach wie vor hängig. Mittlerweile hat die ehemalige Arbeitgeberin (welche das hier interessierende Strafverfahren ausgelöst hat) eine weitere Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer eingereicht. Dies wegen des Verdachts der Fälschung von Arztzeugnissen. Den aus dem Zivilverfahren beigezogenen Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer seine Arbeitsunfähigkeit auf das Verhalten der Arbeitgeberin zurückführt. Von angeblichen Auswirkungen des Strafverfahrens wird – soweit ersichtlich – nicht gesprochen.