25 schen Befragungen und der durchgehenden Befürchtung, eine Haftstrafe zu erhalten. Aufgrund des bevorstehenden Endes des Strafverfahrens imponiere der Beschwerdeführer noch leicht störbar bei zunehmender Stabilisierung. Die Prognose sei insgesamt gut, es sei jedoch abzuwarten, wie sich der Zustand nach endgültigem Abschluss des Strafverfahrens und den gegenüber der Staatsanwaltschaft gestellten Schadenersatzforderungen entwickeln werde.