?] vom 22. Februar 2012 bis 30. Oktober 2012 [vgl. Beilage 61 zur Klage des Beschwerdeführers gegen seine ehemalige Arbeitgeberin]) und entsprechend behandelt worden sei. Die Therapie sei dann im März 2016 wieder aufgenommen worden. Im Mai 2016 sei ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer eröffnet worden, welches mit erheblichen Belastungen einhergegangen sei. Seit dieser Zeit sei eine deutliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zu verzeichnen gewesen. Es sei zu einer Hausdurchsuchung nicht nur beim Beschwerdeführer sondern auch bei Verwandten gekommen, Freunde und Nachbarn seien befragt worden, was letztlich zu einer Veränderung des Wohnorts geführt habe.