Als mitursächlich sei sicherlich eine massive Problematik mit dem Arbeitgeber bis hin zu einem laufenden Strafverfahren zu sehen. Der Patient stabilisiere sich langsam. Derzeit sei der Beschwerdeführer aufgrund seiner deutlich verminderten Belastbarkeit sowie der leichten Störanfälligkeit bei Stressoren und der eingeschränkten Konzentrationsfähigkeit nicht in der Lage, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit sei davon abhängig, inwieweit sich unter der laufenden Behandlung der Zustand weiter stabilisiere, was auch abhängig vom weiteren Verlauf des Strafverfahrens sei.