Gemäss Ausführungen in der im Zivilverfahren eingereichten Replik vom 22. September 2017 (Ziff. 177) war er ab 4. Februar 2016 krankgeschrieben gewesen. Weiter kann dem Arztbericht von Dr. M.________ an die Taggeldversicherung R.________ vom 19. April 2017 entnommen werden (Beilage 51 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 20. April 2018), dass der Beschwerdeführer bereits zwei Jahre zuvor an einer Depression mit psychotischem Erleben gelitten habe. Im Verlaufe der [Anmerkung: derzeitigen] Therapie habe sich die Symptomatik verschlechtert. Als mitursächlich sei sicherlich eine massive Problematik mit dem Arbeitgeber bis hin zu einem laufenden Strafverfahren zu sehen.