24 gnostiziert wurde eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradiger Episode mit somatischem Syndrom (F33.11; vgl. Beilage 61 zur Klage des Beschwerdeführers gegen seine ehemalige Arbeitgeberin). Bis 23. März 2016 wurde der Beschwerdeführer in der Ambulanz der P.________ (Klinik)behandelt. Ab 18. März 2016 nahm er eine ambulante Behandlung bei Dr. M.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, auf (wegen einer depressiven Symptomatik mit wahnhaften Anteilen).