8. Ad Wirtschaftliche Einbusse wegen Krankheit und Krankheitskosten (Rechtsbegehren 10 und 11) 8.1 In seinen Rechtsbegehren 10 und 11 verlangt der Beschwerdeführer, dass ihm mindestens ein Betrag von CHF 39‘656.00 für wirtschaftliche Einbussen (Lohnausfall aufgrund Krankheit) sowie ein Betrag von CHF 4‘528.85 als Entschädigung für Krankheitskosten auszurichten seien. Zusammengefasst macht er geltend, er sei im Mai 2016 – nachdem er im Vormonat vollständig arbeitsunfähig gewesen sei – zu 20 % arbeitsfähig gewesen.