D.h., es ist auf dem Amtsweg sicherzustellen, dass die eingereichten Dokumente der Republik S.________ tatsächlich dergestalt und von den bezeichneten Behörden ausgestellt worden sind. Dies sprengt jedoch den Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, zumal sich nach erfolgten amtlichen Abklärungen hiernach weitere Fragen aufdrängen werden (z.B. Einzelheiten betreffend das Projekt), wofür möglicherweise ebenfalls die Rechtshilfe beansprucht werden muss. Hinzu kommt, dass für die Beschwerdekammer die konkrete Rolle